Kristina Straßburger ist Kriminologin und kämpft gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Sie unterstützt Unternehmen bei Präventionsarbeit, entwickelt Schutzkonzepte oder berät im Krisenfall. Im feem-Interview spricht sie über die Rolle von Führungskräften, rechtliche Pflichten von Arbeitgebern und Maßnahmen, die wirken.
feem: Kristina, wie definierst du sexuelle Belästigung?
Kristina Straßburger: Ich orientiere mich am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses sagt: Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein objektiv sexualisiertes Verhalten von der betroffenen Person nicht erwünscht ist. Dies können z.B. Blicke, Sprüche oder auch Berührungen sein. Ob es „nur ein Witz/ Kompliment“ sein sollte ist dabei unerheblich, die Intention ist egal. Das AGG verpflichtet Arbeitgeber übrigens aktiv zum Schutz der Beschäftigten. Arbeitgeber müssen vorbeugende Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung treffen, Beschwerden prüfen, und bei Verstößen reagieren. Zusammenfassend kann ich sagen, dass man nirgends rechtlich so gut geschützt ist vor sexueller Belästigung, wie am Arbeitsplatz.
feem: Wie groß ist das Problem der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz?
KS: Ich würde behaupten, dass keine Frau ohne sexuelle Belästigung durch ihr Berufsleben kommt. Den Arbeitgebern ist das oft nicht bewusst, auch weil Führungskräfte in der Mehrheit männlich sind. Von ihnen höre ich sehr oft: “Bei uns gibt es sowas nicht”. Meist steckt hinter der Aussage fehlende Sensibilisierung oder eine problematische Unternehmenskultur, die Beschwerden verhindert. Meiner Erfahrung nach kennen acht von zehn Führungskräften das AGG nicht.

feem: Wie können Führungskräfte reagieren, wenn sie sexuelle Belästigung ihrer Mitarbeiter:innen wahrnehmen?
KS: Sie haben zwei Optionen. Sie können direkt im Moment eingreifen, am besten in Ich-Botschaften. Auf einen sexistischen Witz in der Teamrunde hin könnten sie z.B. sagen: „Solche Sprüche dulde ICH hier nicht“. So bevormunden sie Betroffene nicht und setzen doch klare Grenzen. Wenn die Führungskraft im Moment selbst überfordert ist und nicht durchgegriffen hat, könnte sie unter vier Augen nachfragen, wie es der Mitarbeiterin geht und ob sie Unterstützung wünscht. In jedem Fall muss man der betroffenen Person die Deutungshoheit geben und das Problem nicht gleich als „zu sensibel“ absprechen. Führungskräfte sollten zudem darauf achten echte Vertrauenspersonen zu sein. Dies zeigt sich über Handlungen und Haltung im Alltag, nicht über leere Worte.
feem: Wie begleitest du Unternehmen bei der Prävention von sexueller Belästigung?
KS: Ich begleite sowohl punktuell mit Vorträgen oder Workshops, aber auch strategisch in der Entwicklung von Schutzkonzepten. Meist müssen im ersten Schritt Wissenslücken geschlossen werden, bevor weitere Schritte möglich sind. Das Ziel, ein Schutzkonzept, ist dann ein ganzheitlicher Plan, mit dem Unternehmen sexuelle Belästigung vorbeugen und im Ernstfall professionell bearbeiten können. Dies muss individuell auf die Unternehmen zugeschnitten werden.
feem: Was wünschst du dir von der Politik, um die Prävention von sexueller Gewalt voranzutreiben?
KS: Aus meiner Sicht braucht es eine gute Sozialpolitik, um die Gleichstellung von Menschen zu stärken und geschlechtsspezifische Gewalt zu verringern. Für den Arbeitsplatz muss das AGG dringend überarbeitet werden, sodass Betroffene realistischer an ihre Ansprüche kommen und Arbeitgeber in ihrer Pflichterfüllung kontrolliert werden. Leider sieht dies die aktuelle AGG-Reform nicht vor.